Wann brauche ich ein Visum?

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes mit Visumspflicht sind, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen oder ein gültiges langfristiges Visum von einem anderen EU-Land ausgestellt, das innerhalb des Schengen-Raums ist.

Wann brauche ich kein Visum?

Wenn Ihre Nationalität der von einem Land entspricht, das nicht der Visumpflicht für den Grenzübertritt untersteht, können Sie sich im Schengen-Raum für nicht mehr als drei Monate (90 Tage) aufhalten; aber nur solange Sie im Besitz eines gültigen Passes oder Reisedokuments sind.

Visaarten:

– Kurzaufenthaltsvisa: Sie ermöglichen den Transit und Aufenthalt in Spanien und im Rest der Schengen-Staaten, von höchstens drei Monaten (90 Tage).

– Nationale Visa (langfristige Visa): Sie ermöglichen sich in Spanien aufzuhalten, zu arbeiten, zu studieren oder in der Forschung tätig zu sein. Diese Visa brauchen alle Personen ausser Bürger der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz.

– Flughafentransitvisa: Diese Visa berechtigen den Inhaber, die internationale Transitzone eines spanischen Flughafens zu überqueren.

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